Dr. Otto Uhlitz
Die Abschaffung des deutschen Staatsvolkes ist strafwürdiger als Hochverrat !
„Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger.“
(Dr. Otto Uhlitz, Ehemaliger Berliner Senatsdirektor, Staatsrechtler, Rechtsanwalt, 1987,in "Aspekte der Souveränität") |