Wer eine nicht entsorgungsfähige Leiche im Keller hat, muss sie zwischenlagern. In dieser Situation befanden und befinden sich die etablierten Parteien durch die ohne gesetzliche Grundlage auf Initiative des damaligen Kanzlers Kohl betriebene GUS-jüdische Zuwanderung. Durch immer neue Ablenkungsmanöver mit angeblich bedeutenden Themen für unser Land lenkt die bayerische Staatsregierung die öffentliche Meinung ins Leere. So absorbiert sie die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, mit dem von CSU-Politikern ersehnten Ergebnis, dass die Judenmigration auch weiterhin verborgen werden kann. Um gesetzwidrige Schleusungen im weiteren Sinne geht es bei beiden Komplexen. Auf die so genannte Kontingentregelung kann man sich schon deshalb nicht auf Dauer berufen, da das bisher rechtswidrig in Anspruch genommene Kontingentflüchtlingsgesetz auch noch zum Jahresbeginn 2006 außer Kraft getreten ist.
Nur zögernd werden von prozionistischen BRD-Behörden Angaben über die Zahl der eingereisten Juden herausgerückt. Nach den neuesten verfügbaren Daten, die gern ein bißchen verkleinert werden, sollen es 203.361 Personen bis zum 29. Juli 2004 gewesen sein. Man glaubt es kaum, aber es ist wahr: Von 1990 bis zum 30. Juni 1993 sind keine statistischen Angaben erhoben worden, so dass in die genannte Zahl für diesen Zeitabschnitt ein Schätzwert von 17.000 Personen eingeht. Es ist zu vermuten, dass die per 29. Juli 2004 eingeräumte Gesamtzahl von 203.361 Personen die Judenmigration unterschätzt. Aus zuverlässiger Quelle ist bekannt, dass bereits bis zum 31. Mai 2003 die Aufnahmeanträge für 248.063 Juden auf die Bundesländer verteilt worden waren, unverträglich mit der nun eingeräumten Zahl. Es wurde zugegeben, dass zu Jahresbeginn 27.000 noch nicht eingereisten Juden eine Aufnahmezusage erteilt worden war. Aufnahmeanträge für weitere 27.000 Juden, denen noch keine Aufnahmezusagen erteilt wurden, sollen zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.
Die Bevorzugung jüdischer Migranten gegenüber anderen Gruppen übt unabhänig von dem Verhältnis der zahlenmäßigen Stärke eine verhängnisvolle Wirkung aus. Für Juden erteilte Ausnahmegenehmigungen zum Schächten haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 nach sich gezogen, nach der auch Muslimen in weit abgestecktem Rahmen Ausnahmegenehmigungen zu der Schrecklichkeit zu erteilen sind.
Im Unterschied zu den Machenschaften bei der herkömmlichen, wirtschaftlich motivierten Immigration handelt es sich bei der Judenmigration im Wesentlichen um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme, bei der schätzungsweise 80 Prozent der eingereisten Migranten auf Sozialhilfe angewiesen sind. Soweit die Bedürftigkeit auf dem fortgeschrittenen Lebensalter eines Teils der Migranten beruht, sollte dieser Aufwand nicht nur negativ beurteilt werden, da er temporär ist. Die rotschwarze Bundesregierung setzt nun andere Prioritäten wegen ihres selbstgesteckten Zieles, das deutsche Volk in einer multikulturellen Gesellschaft aufgehen zu lassen. Das bisher für die Übernahme als ausreichend angesehenes Kriterium der jüdischen Herkunft soll durch weitere Kriterien ergänzt werden. Nach Auskunft des Zentralrates liegt der Grund für die soziale Schieflage der jüdischen Migranten darin, dass ihre Berufsabschlüsse nicht anerkannt würden. Unter diesen Leuten befänden sich viele "Hochqualifizierte", Ingenieure und Ärzte. Zweifel daran sind angebracht.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld eröffnet sich allerdings so genannten Sozialingenieuren. Hierbei handelt es sich um Fachleute, die sich darauf verstehen, dem Sozialsystem maximale Wohltaten abzupressen. Ein Fall aus der oberfränkischen Stadt Hof veranschaulicht das Tätigkeitsgebiet. Wie viele Migranten hatte ein jüdisches Ehepaar aus Sankt Petersburg die Möglichkeit genutzt, im Rahmen der Kontingentregelung nach Deutschland "einzuwandern". Das Sozialamt zahlte nicht mit der Begründung, das Paar sei allein deshalb eingereist, um Sozialhilfe zu beziehen. Kurz nach der Einreise sei es wieder nach Russland gefahren. Es sei dem Paar zuzumuten, seinen Lebensunterhalt dort zu bestreiten. Die Anwältin des Paares erzielte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth einen Teilerfolg. Jetzt klagt sie die volle "übliche" Sozialhilfe ein. Das Paar hatte erwogen, nach Russland zurückzukehren. Es hat inzwischen umdisponiert. Mit den in Deutschland den GUS-jüdischen Migranten gewährten Wohltaten kann Israel nicht mithalten, sehr zum Unwillen der israelischen Regierung. Der Zentralrat räumt ein, dass es der von der israelischen auf die deutsche Regierung ausgeübte Druck war, der die deutschen Innenminister dazu veranlasste, Maßnahmen zur Drosselung des GUS-jüdischen Zustroms nach Deutschland in Erwägung zu ziehen.
(Stand: 09.07.2007)
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